Familie
Elternassistenz
Mit diesem Begriff wird der Wunsch von behinderten Eltern umschrieben, die Hilfen zu erhalten, die sie benötigen, um ihre Mutter-/Vaterrolle auszufüllen.
Menschen mit Behinderung haben so wie alle anderen Menschen ein Recht auf Elternschaft. Leider stoßen sie mit ihrem Kinderwunsch noch immer auf Vorurteile: Behinderten Eltern wird oft nicht zugetraut, dass sie ihre Kinder genauso gut betreuen und erziehen können wie andere Eltern auch. Mütter oder Väter, die von Geburt an eine Behinderung haben, aber auch die, die erst im Laufe ihres Lebens eine Behinderung erworben haben, sehen sich oftmals im Alltagsleben verschiedenen Problemen gegenüber. In den Zuschriften an den Beauftragten wurden beispielsweise folgende Fragen aufgeworfen: Wie kann ich mein Kind wickeln, wenn ich mit dem Rollstuhl nicht unter die Wickelkommode fahren kann? Wer kann mit dem Kind auf den Spielplatz gehen, wenn die Mutter aufgrund der Folgen eines Schlaganfalls dazu nicht in der Lage ist? Wie können behinderte Eltern mehr Mobilität erlangen, um mit ihrem Kind gemeinsame Ausflüge zu unternehmen? Wer ist der zuständige Kostenträger für die Hilfen?
Das Sozialgesetzbuch IX stärkt die Rechte von Frauen mit Behinderung, es enthält allerdings keine ausdrückliche Anspruchsgrundlage zur Elternassistenz. Sofern Eltern derartige Hilfen gewährt werden, kommen einmal Leistungen nach dem SGB VIII als Leistungen für das Kind in Betracht. Ferner kann es sich aber auch um Leistungen der Eingliederungshilfe als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§§ 53, 54 SGB XII in Verbindung mit § 55 SGB IX) handeln.
Links
- Aufklärungskampagne "Recht auf Elternassistenz"
- Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern e.V.
- Deutscher Bildungsserver: Eltern mit Behinderung
- Justiz Online: Verwaltungsgericht Minden: Stadt Bünde in Sachen Elternassistenz nur formal in der Pflicht
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